Grundlage einer Geschäftsbeziehung sind nicht ausgeklügelte Geschäftsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, dass ergänzend bzw. abweichend zu den gesetzlichen Regelungen nachstehend aufgeführte Bedingungen für alle Geschäfte mit unseren Kunden als Vertragsgrundlage zu gelten haben. In diesen Geschäftsbedingungen wird der Smokingverleih Köln, Inhaberin Kirsten Szanto, im weiteren Verlauf als Vermieter genannt und der Kunde, der Waren mietet, als Mieter.
- Zustandekommen des Vertrags
Der Verleih von Kleidungsstücken erfolgt nur nach vollständiger Bezahlung der Mietgebühr und auf der Grundlage eines schriftlichen Vertrags. Bei Vorbestellungen, Anprobe und anschließender Reservierung wird eine Kaution von 50,- Euro fällig. Diese wird bei Abholung mit dem Mietpreis verrechnet. Wird die Ware nicht abgeholt, verfällt die Kaution, es sei denn, die Abholung wird eine Woche vorher abgesagt. Wir behalten uns vor, im Falle höherer Gewalt oder in Fällen, in denen wir ohne grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz an der Auslieferung gehindert sind, dem Mieter anstelle der bestellten Leihstücke gleichwertige Ersatzware zu liefern. Mit der Bestellung erkennt der Mieter/Käufer die Geschäftsbedingungen an. - Preise, Zahlart und Zahlungsbedingungen
Alle Preise gelten für die Mietdauer von 1 Woche und enthalten eine 30-minütige Anprobe- und Kostümberatung. Sie berechnen sich ab dem Tag der Abholung und enden mit dem Tag der Rückgabe. Bei verspäteter Rückgabe erhält der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung entsprechend die vereinbarte Miete als Entschädigung und damit pro begonnenen Tag der Fristüberschreitung 20% des Mietpreises. Alle Preise verstehen sich inklusive Reinigung. Die Zustellung und Abholung veranlassen wir gerne, Preise nach Absprache. Es wird nur Bar- oder Girocard/EC-Zahlung akzeptiert. - Mietbedingungen
Die Mietgegenstände dürfen nur für den vertragsgemäßen Gebrauch benutzt werden. Der Verleih an Dritte und die Abänderung von Smokings sind nicht gestattet. Der Vertrag ist auch ohne Unterschrift wirksam. Die Mietgegenstände sind nach Gebrauch in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Sie gelten solange als nicht zurückgegeben, wie die Rückgabe nicht durch einen Mitarbeiter des Smokingverleihs Köln schriftlich bestätigt wurde. Die Reinigung ist im Leihpreis enthalten und wird von uns vorgenommen. Bei Kleidungsstücken, die ohne Anprobe entliehen werden, richten wir uns nach den Maßen unserer Größentabelle. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter, dessen Beauftragten oder die Transportperson haftet der Mieter persönlich für den Verlust oder die entstandenen Mängel der Leihgegenstände. Wenn der Mieter die Leihgegenstände einem Dritten überlässt, so haftet er auch für die Schäden oder den Verlust, den der Dritte zu vertreten hat. Die Haftung endet mit der Rückgabe der Mietgegenstände an die Firma Smokingverleih Köln, Kirsten Szanto. Der Mieter haftet für Beschädigungen in Höhe der Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, bei Verlust oder Zerstörung in sechsfacher Höhe des Mietpreises.
Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Die Mietgegenstände gelten als mangelfrei an den Mieter übergeben, wenn dieser nicht sofort bei Abholung etwaige Mängel anzeigt. Darüber hinaus trägt der Mieter die Beweislast dafür, dass eine bei Rückgabe der Mietsache festgestellte Beschädigung nicht während der Mietdauer entstanden ist. - Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Köln. - Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.